Verschärfung des Steuerstrafrechts: Was der Regierungs-Aktionsplan für Steuerzahler bedeutet

Die Bundesregierung spricht bei ihrem Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität von „maximaler Härte“. Dies ist für Verteidiger ein Grund, hellhörig zu werden. Mit dem Aktionsplan haben Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ein 26 Punkte umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt. Das erklärte Ziel ist es, Einnahmeverluste des Staates in Milliardenhöhe zu stoppen.

Nicht nur die Wirkung der Maßnahmen ist zweifelhaft. Die Pläne, Haftstrafen zu erhöhen und die strafbefreiende Selbstanzeige gleich ganz abzuschaffen, polarisieren gerade aus Verteidigersicht enorm.

Die Kernmaßnahmen des Aktionsplans im Überblick

Der Maßnahmenkatalog greift tief in das geltende Steuerstrafrecht ein. Die wichtigsten Eckpunkte im direkten Vergleich.

  • Straffreie Selbstanzeige
    Bisher: Unter bestimmten Bedingungen strafbefreiend
    Aktionsplan: Abschaffung oder drastische Einschränkungen

  • Erhöhung des Strafrahmens
    Bisher: bis zu 10 Jahre im besonders schweren Fall
    Aktionsplan: bis zu 15 Jahren im besonders schweren Fall

  • Ermittlungsstrukturen
    Bisher: Denzentrale Behörden und Finanzämter auf Landesebene
    Aktionsplan: Neues “Gemeinsames Zentrum” beim Zoll

  • Technologie und Kontrolle
    Bisher: Klassische Betriebsprüfungen
    Aktionsplan: Flächendeckender Einsatz von KI-Datenanalysen und digitaler Echtzeiterfassung

Aus für die Selbstanzeige

  • Ziel der strafbefreienden Selbstanzeige ist es, dem redlichen aber - aus welchen Gründen auch immer - säumigen Steuerschuldner eine goldene Brücke zu bauen. Der Anreiz, straffrei die schuldige Summe auszugeleichen, entfiele komplett.

  • Hierdurch müssten die bislang schnell und unkompliziert offengelegten Summen zunächst vom Finanzamt entdeckt werden. Es ist nicht zu erwarten, dass sämtliche zuvor per Selbstanzeige abgegoltenen Sachverhalte überhaupt aufgedeckt werden.

  • Zudem müssten massiv Kapazitäten geschaffen werden, um mehr Steuertaten zu ermitteln. Es droht das Gegenteil des eigentlichen Ziels: Statt höherer Steuereinnahmen könnten die Erträge sinken, während die Justiz weiter überlastet wird.

Erhöter Strafrahmen

  • Durch die Erhöhung des Strafrahmens erfolgt eine Verschärfung der Kriminalisierung der ohnehin schon hart sanktionierten Steuerhinterziehung. Durch die Erhöhung des Strafrahmens müssten auch einfach gelagerte Fälle härter bestraft werden.

  • Das deutsche Steuerrecht gehört zu den kompliziertesten der Welt. Nicht jede Steuerhinterziehung beruht auf krimineller Energie. Viele objektiv erfüllte Straftaten resultieren vielmehr aus dieser Komplexität und der daraus resultierenden Überforderung des Steuerschuldners. Eine Anhebung des Strafrahmens wird auf diese Fälle keine präventive Wirkung haben.

Zentralisierte Behörde

  • Ein „Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität” schwächt die föderal organisierte Finanzbehördenstruktur. Weniger Föderalsimus bedeutet zugleich ein höheres Missbrauchspotential.

  • Der freie Austausch und die Verarbeitung von Daten durch verschiedene Institutionen sind aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten problematisch. Es besteht die Gefahr, dass die Daten für andere Verfahren unzulässig fruchtbar gemacht werden, für die eigentlich deutlich höhere rechtliche Eingriffshürden gelten.

KI-Profiling

  • Brisant ist der geplante massive Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Damit einher gehen wird der Ausbau der digitalen Überwachung, um automatisiert Daten zu analysieren.

  • Algorithmen scannen das Steueraufkommen nach Abweichungen vom statistischen „Durchschnittsbürger“ oder typischen Mustern internationaler Finanzverschiebungen. Statt auf klassische Zufallsprüfungen oder anonyme Anzeigen zu warten, sortiert die Software Steuerpflichtige vollautomatisch in Risikoklassen ein. Wer das Raster auslöst, gerät sofort in den Fokus der Finanzbehörden.

  • Das zentrale Problem: Algorithmen erkennen Muster, aber keine Intention. Ungewöhnliche, aber völlig legale Lebensmodelle werden womöglich schnell falsch interpretiert und kriminalisiert. Insgesamt ist eine Absenkung der Hürden für die Überwachung des Bürgers zu befürchten. Aus rechtsstaatlicher Sicht wird der Bürger so zum bloßen Objekt degradiert.

Fazit

Es verwundert nicht, dass der Fiskus auf der Suche nach noch mehr Geld versucht, das Steuerstrafrecht weiter zu verschärfen. Der Regierungs-Aktionsplan schießt weit über das Ziel hinaus: Statt echter Täter wird die geplante Kombination aus dem Ende der Selbstanzeige, automatisiertem KI-Profiling und einer zentralen Super-Behörde vor allem überforderte Bürger und den Mittelstand treffen. Aus Sicht der Strafverteidigung droht eine unverhältnismäßige Kriminalisierung, die rechtsstaatliche Prinzipien zugunsten blinden Aktionismus opfert.

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Was ist Steuerstrafrecht? Definition, Verfahren und Verteidigung