In eigener Sache - Veröffentlichung: Akteneinsichtsrecht trotz Steuergeheimnis? – Widerstreit zwischen § 147 StPO und § 30 AO, in: wistra 2026, 411

Ich freue mich sehr, dass meine zusammen mit Rechtsanwalt Marcus Traut verfasste Veröffentlichung „Akteneinsichtsrecht trotz Steuergeheimnis? – Widerstreit zwischen § 147 StPO und § 30 AO" nun in der Oktoberausgabe 10/2026 der renommierten Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht, wistra 2026, 411, erschienen ist.

Spannungsverhältnis zwischen Steuerstrafrecht und Steuerrecht

In unserem Beitrag untersuchen wir das dogmatische Spannungsverhältnis zwischen dem steuerrechtlichen Geheimnisschutz nach § 30 AO und dem strafprozessualen Akteneinsichtsrecht nach § 147 StPO. In der behördlichen Praxis versuchen Finanzbehörden und Steuerfahndungsstellen im Steuerstrafverfahren immer wieder, Aktenbestandteile unter Berufung auf das Steuergeheimnis zu schwärzen oder ganz vorzuenthalten. Wir zeigen auf, dass diese restriktive Handhabung bei systematischer und verfassungsrechtlicher Betrachtung rechtsfehlerhaft ist, da Beschuldigte zur Wahrung der Waffengleichheit und des verfassungsrechtlich garantierten rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) einen uneingeschränkten Zugang zu sämtlichen Ermittlungsakten benötigen.

Vorrang von Akteneinsichtsrecht

Dogmatisch lässt sich das Steuergeheimnis im laufenden Strafverfahren nicht als Einschränkungsgrund für das Akteneinsichtsrecht herleiten, da die Strafprozessordnung als lex specialis vorgeht und Ausnahmetatbestände wie § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO die Offenbarung zur Durchführung eines Strafverfahrens ohnehin ausdrücklich erlauben. Um diese anhaltenden Reibungspunkten in der Praxis zu klären, schlagen wir eine gesetzliche Klarstellung in Form eines neuen § 30 Abs. 4a AO vor, die den klaren Vorrang des strafprozessualen Akteneinsichtsrechts festschreibt.

Hinweis: Die Blogbeiträge auf dieser Website stellen keine rechtliche Beratung dar. Sie bieten lediglich einen Überblick über aktuelle rechtliche Entwicklungen und sollen Denkanstöße für die Praxis liefern.

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Über den Autor: Dr. Christoph Nickolaus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in der Kanzlei Traut. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und in der Rechtspsychologie.

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