Auswirkungen von Datenflut und KI im Steuerstrafrecht: Was die neuen Befugnisse von Finanzämtern und Geheimdiensten bedeuten


1. Einleitung: Auf dem Weg zum Intransparenz-Staat

Der Regierungsaktionsplan sieht als einen zentralen Punkt die massive Erweiterung der Kompetenzen bei der Datenerfassung und Datenauswertung der Steuerzahler vor. Neben der Echtzeiterfassung digitaler Daten soll ein flächendeckender Einsatz von KI-Datenanalysen erfolgen.

Diese Pläne decken sich mit einem besorgniserregenden Trend der letzten Jahre und die politischen Bemühungen der letzten Jahrzehnte. Daten der Bürger sind für den Staat aus steuerlicher Sicht absolut attraktiv. Die Anhäufung immer mehr Kompetenzen sind aus der Sicht eines Verteidigers aus dem Bereich Steuerstrafrecht äußerst alarmierend.

Der Kern eines funktionierenden freiheitlichen Rechtsstaats ist die Möglichkeit des Bürgers, die Handlungen des Souveräns transparent überprüfen, nachvollziehen und angreifen zu können. Durch die immer konzentrierten Kompetenzen entstehen unter dem Deckmantel der Sicherheits- und Finanzkriminalitätsbekämpfung immer tiefere Einschnitte in die Datensouveränität des Einzelnen – flankiert von drastisch sinkenden Kontrollmöglichkeiten.  

Die zu erwartenden Auswirkungen für die Grundrechte, die Waffengleichheit im Strafprozess und insbesondere das Steuerstrafrecht durch die digitale Aufrüstung sind enorm.

2. Historie: Der chronologische Dammbruch der anlasslosen Überwachung

Die Idee, die Daten der Bürger flächendeckend zu erfassen und auszuwerten, ist keineswegs neu. Sie blickt in Deutschland auf eine jahrelange, juristisch hart umkämpfte Geschichte zurück.

Ein kleiner Überblick:

Die Vorratsdatenspeicherung (2008 – heute):

  • 1. Anlauf (2008): Umsetzung einer EU-Richtlinie in deutsches Recht. Im März 2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Gesetz nach massiven Verfassungsbeschwerden für verfassungswidrig und kippte es.

  • 2. Anlauf (2015): Erneuter Versuch der Bundesregierung mit angepassten Fristen. Ab 2017 durch deutsche Fachgerichte gestoppt; im September 2022 erteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) der anlasslosen Massenspeicherung eine finale, europarechtswidrige Absage.

 

Automatisiertes Polizeirecht & Big Data (2017 – 2023):

  • Der Einsatz von Analyse-Software (in mehreren Bundesländern zur anlasslosen Verknüpfung von Datenbeständen. Im Februar 2023 erklärte das BVerfG wesentliche Teile dieser automatisierten Datenauswertungen wegen unzureichender Eingriffsschwellen für verfassungswidrig.

  • BVerfG, Urteil vom 16. Februar 2023 - 1 BvR 1547/19 - und - 1 BvR 2634/20 -

 

Aktuelle Entwicklung

  • Da klassische Polizeigesetze immer wieder an den Hürden des Verfassungsrechts scheiterten, verlagert sich die Überwachung zunehmend in den Bereich der Finanzverwaltung und der Geheimdienste.

  • Die Kanzleramtschefin Nina Warken nennt die zukünftig geplanten massiven Aufklärungsbefugnisse und operative Fähigkeiten für den Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz die „größte Novellierung“ des Nachrichtendienstes in der Geschichte es Landes. Mit dem Vorwand gegen hybride Bedrohungen gerüstet zu sein, sind weitreichende Befugnisse wie etwa Online-Durchsuchungen und das automatisierte Verarbeiten von gesammelten Daten mittels KI vorgesehen. Darüber hinaus werden die Hürden für behördenübergreifende Datenweitergaben gesenkt.

  • Hierzu passt auch die Verwendung des sog. Account-Clonings des Zolls und des BKAs. Hierdurch können Nachrichten von bspw. WhatsApp oder Signal mitgelesen werden. Die Methode ist höchst umstritten. Der BGH hat der Methode enge Grenzen auferlegt (BGH-Urteil vom 20. Januar 2026 (Az. 3 StR 495/25).

 

3. Rasterfahndung und KI-Fahndung: Wie der gläserne Bürger entsteht

Die Marschrichtung ist klar. Der Staat wird sämtliche technischen Möglichkeiten nutzen – oder dies versuchen – um möglichst viele Daten zu generieren und automatisiert auszuwerten.

Trotz des noch immer vorherrschenden Alltags von Papierakten, werden im Hintergrund bereits hochkomplexe Algorithmen durch die Behörden genutzt. Durch die im Aktionsplan vorgesehenen Kompetenzen wird es zu automatisierten Abfischen und Auswerten von Daten kommen.

  • Funktionsweise:

    Bei einer automatisierten Rasterfahndung und KI-gestützten Datenanalyse werden riesige Datenmengen (Finanzströme, Telekommunikation, Melderegister und geheimdienstliche Erkenntnisse) über Schnittstellen zusammengeführt. Künstliche Intelligenz scannt dann diese Daten nach Mustern und statistischen Anomalien.

 

  • Die Realität des gläsernen Bürgers:

    Wer durch ein bestimmtes Raster fällt – sei es durch ungewöhnliche Transaktionen, statistische Abweichungen im Lebensstil oder im Umfeld –, gerät sofort in den Fokus des Staates, ohne dass es jemals einen konkreten Anfangsverdacht im Sinne der Strafprozessordnung  gab. Die Vorab-Filterung übernimmt der Algorithmus.

 

4. Was das für das Steuerstrafrecht und das Strafverfahren zu erwarten ist

Die Kombination aus KI-Fahndung, gigantischen Datenmengen und ausgeweiteten Kompetenzen wird noch mehr Strafverfahren erzeugen und die Verteidigung noch herausfordernder machen.

Intransparenz bei den Akten: Was das Finanzamt verschweigt

Ein bereits heute massiv existierendes Problem wird durch die neuen Datenberge ins Extreme gesteigert: Das Filtern von Akten durch die Behörden.

  • Häufig schickt das Finanzamt im Rahmen der Akteneinsicht nur eine stark gefilterte Auswahl. Es ist nicht selten, dass die vom der Steuerfahndung übersandte Ermittlungsakte so liest, als wäre sie eigens für die Akteneinsicht erstellt worden.

  • Auffällig häufig wird auf Kontrollmaterial verwiesen, das nicht mit übersandt wurde oder sich als nicht originäres Datenmaterial herausstellt, sondern bereits eine Auswertung, eine Zusammenfassung oder eine Analyse der Behörde darstellt. Ohne die Grundlage – das originäre Datenmaterial – kann der Vorwurfe nicht überprüft, geschweige denn, gegen fehlerhafte Annahmen effektiv angekämpft werden.

  • Begründet wird dieses Vorgehen damit, dass das nicht übermittelte Material nicht verfahrensrelevant sei oder es wird sich auf das Steuergeheimnis berufen.

Nach ständiger Rechtsprechung muss die Entscheidung darüber, was für das Verfahren relevant ist, alleine der Prüfung der Verteidigung vorbehalten sein. In nicht seltenen Fällen erfolgt eine vollständige Gewährung der Akteneinsicht leider erst im Zwischenverfahren. Die Möglichkeit einer Einstellung ist dadurch eingeengt und verstößt gegen das Gebot des Fairen Verfahrens gemäß Art. 6 EMRK. Die steuerstrafrechtliche Praxis zeigt, dass sich gerade in den nicht übersandten, vermeintlich irrelevanten Unterlagen oft wertvolle, entlastende Dokumente finden.

  • Wenn künftig geheimdienstliche und automatisierte Datenmassen einfließen, droht dieses Kontrollrecht noch weiter eingeschränkt zu werden.

 

Die Datenkrake und die schwindende Waffengleichheit

Der Staat wird zu einer unersättlichen Datenkrake. Auf den Bürger und seinen Verteidiger prallt künftig eine unvorstellbare Datenflut ein, die den Einzelnen schlichtweg erschlagen wird.

  • Das Software-Dilemma: Eine effektive Verteidigung gegen automatisierte Vorwürfe erfordert den Einsatz eigener, hochspezialisierter KI-Analysetools.

  • Das bedeutet: Nur die Kanzleien, die sich die beste und – wohl – teuerste automatisierte Datensichtung leisten können, werden mit dem Staat gleichziehen können. Dies wird für den Mandanten sehr teuer sein. Der Normalbürger wird sich die enormen Kosten einer solchen KI-gestützten Datenanalyse kaum leisten können. Die Waffengleichheit und mit ihr die Chancengleichheit im Strafprozess bricht ein.

 

Das „Durchstechen“ und Zufallsfunde

Mit den erweiterten Befugnissen der Geheimdienste wächst das Risiko des unkontrollierten Datentransfers zwischen den Behörden.

  • Das Kernproblem: Nachrichtendienste operieren unter extrem niedrigen Hürden (Gefahrenabwehr statt strenger Strafverfolgung). Aber auch die Finanzämter haben bei der Ermittlung von Steuerdaten weitgehendere Befugnisse als die Staatsanwaltschaft. Man denke nur an die Vorfeldermittlungen, welche dazu dienen unbekannte Steuerfälle aufzudecken und aufzuklären. Es ist zu erwarten, dass das exorbitante Sammeln von Daten auch oder gerade im Bereich der Vorfeldermittlungen etabliert wird.

  • Entstehen dort im Zuge anlassloser Überwachung Erkenntnisse über finanzielle Verhältnisse, können diese über intransparente Kanäle zum Finanzamt „durchgestochen“ werden. Was als vage geheimdienstliche Info beginnt, mündet plötzlich in einer steuerlichen Außenprüfung – und schlägt in ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung um.

  • Durch die zu erwartende Ausweitung der Vorfeldermittlungen wird durch das bloße Vorhandensein von mehr Daten – viel mehr Daten – rein Statistisch mit mehr Verdachtsfällen und eingeleiteten Ermittlungsverfahren zu rechnen sein.

  • Die Diskrepanz: Eine strafrechtliche Ermittlung setzt verfassungsrechtlich einen konkreten Anfangsverdacht voraus. Durch den Umweg über den Geheimdienst oder Vorfeldermittlungen wird dieses Grundprinzip ausgehebelt. Eine effektive Kontrolle oder ein effektives Wehren hiergegen wird kaum möglich sein.

 

5. Fazit: Eine bedenkliche Entwicklung für den Rechtsstaat

Die massive Ausweitung der Geheimdienstkompetenzen, gepaart mit automatisierter KI-Fahndung und dem unkontrollierten Datenfluss in Richtung Finanzverwaltung, zeichnet ein düsteres Bild. Der gläserne Steuerzahler ist längst keine theoretische Dystopie mehr, sondern politische Realität im Anmarsch.

 

Ausblick für den Bürger:

  • Kein Schutz vor dem Algorithmus: Auch rechtstreue Bürger geraten durch rein statistische Raster unverschuldet in den Verdachtsmodus.

  • Die Beweislast wird sich de facto verschieben: Wer mit einer steuerstrafrechtlichen Vorermittlung konfrontiert wird, steht einer maschinellen Übermacht gegenüber, deren Zustandekommen kaum noch lückenlos überprüfbar sein wird. Es wird – entgegen den Grundsätzen des Strafverfahrens – aktiv die Unschuld zu beweisen sein, da sich auf die statistischen Auswertungen der KI verlassen wird.

  • Frühzeitige rechtliche Hilfe ist überlebenswichtig: Angesichts der technischen Übermacht der Behörden und intransparenter Aktenzusammenstellungen ist eine spezialisierte steuerstrafrechtliche Beratung im Ernstfall die einzige Möglichkeit, das verfassungsrechtliche Gleichgewicht im Verfahren zu wahren.

 

Das Steuerstrafrecht steht in der Praxis vor einem historischen Umbruch. Sollten die Pläne zur Ausweitung der Befugnisse so umgesetzt werden, stellt dies eine Herausforderung für den Rechtsstaat und den unbescholtenen Bürger dar.


Hinweis: Die Blogbeiträge auf dieser Website stellen keine rechtliche Beratung dar. Sie bieten lediglich einen Überblick über aktuelle rechtliche Entwicklungen und sollen Denkanstöße für die Praxis liefern.

Wenn Sie eine auf Ihren Fall zugeschnittene Beratung brauchen, unterstütze ich Sie gerne. Nehmen Sie hier direkt Kontakt auf: Beratung & Mehr

 

Weiter
Weiter

StBerG-Reform 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197): Neue steuerstrafrechtliche Risiken im Steuerberatungsrecht